Die Gema

Den Begriff Gema haben bestimmt schon viele von euch schon mal gehört; doch was macht die Gema eigentlich?

Die Gema ist dafür zuständig, die Rechte der Künstler zu wahren. So war das zu mindestens mal vor anno dazumal. Heutzutage muss man aufpassen, wenn man ein Song von Marius Müllern Westernhagen auf der Gitarre am Lagerfeuer spielt, ohne dies gemeldet zu haben, sobald es eine Veranstaltung ist, bei der Eintrittsgeld verlangt wird.

Ein kurzer Einschub:

Wenn ich eine eine CD produziere, die gepresst werden soll und ich kein Mitglied bei der Gema bin, muss ich diese CD von der Gema befreien lassen, damit die CD nicht bei der Gema gemeldet ist bzw. die Gema nicht ihre Pflichten wahrnehmen soll (ja, es darf gestutzt werden).

Allerdings würde es mich Geld kosten (ca. ein jährlicher Beitrag von sagen wir mal 25,56€ jährlich ohne MwSt. plus einer einmaligen Aufnahmegebühr von 51,13€) um bei der Gema Mitglied zu sein. Dafür bekomme ich dann aber auch Geld (wie viel genau steht allerdings nicht konkret da auf der feschen Homepage, sondern nur Kryptisch in irgendwelchen Paragraphen und sehr ausführlichen Verordnungen).

Ich bekomme dann Geld, wenn ein Lied im Radio läuft, im Fernsehen gibt es etwas mehr und bei einem Live- Vortrag gibts auch ein paar Groschen. Dafür hat man die Pflicht alle Werke die man veröffentlicht (auch Online!!) zu melden und darf diese auch nicht einfach so zum freien download anbieten (ohne diese vorher zum Download gemeldet zu haben) , da man ja sonst nicht Geld dafür nehmen kann (???). Bei Online-Musik-Portalen wird es schon etwas schwieriger, da dort meistens schon Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen, weil diese keine Lust auf Streitereien mit der Gema haben wollen.

Außerdem bekommen E-Musiker eine höhere Rendite (sorry Tantieme…) . Aber was sind eigentlich diese E-Musiker….

Die Einstufung der E- und U-Musik gibt es nur in Deutschland. U-Musik ist „Unterhaltungsmusik“ und hat einen niedrigen kulturellen Status in Deutschland, weshalb sie auch schlechter bezahlt wird. E-Musik hingegen ist die „Ernste“ Musik, was auch immer das jetzt heißen mag. Wenn man jetzt sagt, daß seine Musik E-Musik sei, wird diese von Fachleuten der Gema geprüft (die rein zufällig Komponisten im klassischen Sinn sind und von dieser Klausel etwas profitieren), ob es sich denn auch um kulturell wertvolle Musik handelt. Notensätze werden auseinander genommen (ohne braucht man die Einstufung E-Musik gar nicht versuchen) und dann wird von den hohen Herren ein Urteil verkündet, ob es sich um die eingereichte Partitur auch wirklich um E-Musik handelt. Ich kann also den düstersten Dark-Wave produzieren, der von Depressionen und Selbstmord handelt und trotzdem würde diese Musik als U-Musik eingestuft werden, wenn keine Partitur eingereicht wurde und diese den Segen zur E-Musik erhalten hat, was völlig unrealistisch ist.

Auf  einem Notenblatt gibt es allerdings keine Beschreibung für den Hüllkurvenverlaufs eines Synthesizers und soweit ich mich recht entsinne gibt es auch keine Definition für angewendete Spezial-Effektsounds, was vermutlich auch zu Zeitaufwendig bzw. mit den dort vorhandenen Rechenschiebern nicht zu überprüfen wäre.

Vor allem ist mir bis heute (trotz aufwendiger Internet Recherchen) nicht klar, wie viel ich denn jetzt wirklich dafür bekomme, wenn ein Song mal in einem Radio Sender gespielt wird. Aber immerhin kümmert sich irgendwer darum, falls mal illegalerweise mein Song bei einem Autoscoter gespielt wird und ich davon nichts weiß. Dazu muss ich dann nur das Formular x ausfüllen und bekomme bald die nötigen Informationen, wie ich mich in solch Fall verhalten muss und kann dementsprechende Wege einleiten, damit so etwas gemahnt wird und ich dann evtl. doch noch ein paar Cent von diesen Grobianen erhalte.

Leistungsschutzrecht hin oder her….die Gema ist eine sehr alte Institution mit einem langen grauen Bart, die meiner Ansicht nach eher Kultur gefährdend als Kultur schützend ist, da sie nicht die Entwicklung der Musikkultur betrachtet oder in ihre Vergütungsberechnungen einbezieht und könnte durchaus mal frischen Wind vertragen.

Link:  Die Gema

4 Gedanken zu „Die Gema“

  1. Die GEMA ist nicht nur total überholt, sondern manchmal auch jobgefährdend.
    Die erste Frage die einem gestellt wird, wenn man als Komponist von Auftraggebern aus der Games-Industrie oder Hörbuch-spiel Verlagen angerufen wird, ob man GEMA Mitglied sei. Muss man das bejahen, ist der Job oft flöten. Der Produzent muss nämlich für jeden hergestellten Tonträger eine Gebühr bezahlen. Und bei einer Auflage von mehreren zehn-hunderttausenden Exemplaren kommt da ganz schnell ordentlich was zusammen. Kosten, die gerade kleinere Firmen nicht aufbringen können.
    An GEMA-Tantiemen verdienen nur Künstler und Verlage deren Songs wirklich oft im Radio laufen, oder Filmmusiker deren Musiken in Fernsehproduktionen laufen und dort oft wiederholt werden.
    Das perfide an lezterem ist, dass die Auftraggeber dem Komponisten nur noch ein ganz geringes Pauschalhonorar zahlen, mit der Vertröstung auf die späteren GEMA Tantiemen.
    Was aber machen, wenn man Jobs aus beiden Bereichen machen kann/will.?
    Auch als Gemafreier Komponist kann man Tantiemen bekommen, aber das geht nur über den Umweg mit einem Musikverlag. Aber die zwacken dann ordentliche Prozente für sich ab (40%-60%).

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